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Begründung und Methodik der Offenlegung von Zuwendungen
Dieser Austausch mit medizinischen Fachkreisen ist für uns sehr wichtig, bedeutet für diese aber natürlich auch Aufwand. Für uns ist es selbstverständlich, dass sie für diesen Aufwand fair vergütet werden. Dabei geht es beispielweise um Honorare für Beratungsleistungen oder Fortbildungsbeihilfen. Wir respektieren die Unabhängigkeit der Ärzt:innen und aller Akteur:innen des Gesundheitssystems. Deshalb halten wir es für wichtig und richtig, dass diese Zuwendungen öffentlich nachvollziehbar sind. Um Transparenz zu schaffen, folgen wir dem EFPIA (European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations) Kodex für die Offenlegung von Zuwendungen der pharmazeutischen Industrie an medizinische Fachkreise (Code of Practice
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So arbeiten wir transparent mit anderen Akteur:innen des Gesundheitswesens zusammen
Seit 2016 veröffentlicht Johnson & Johnson jährlich alle an Mitglieder der medizinischen Fachkreise geleisteten Zuwendungen. Darunter fallen zum Beispiel die finanzielle Unterstützung für den Besuch von Fachtagungen, Honorare für Dienstleistungen und Fortbildungsbeihilfen für Gesundheitseinrichtungen. Die Offenlegung dieser Zuwendungen erfolgt nur, wenn deren Empfänger:innen, also die Mitglieder der Fachkreise, dem zustimmen. Johnson & Johnson hofft sehr, dass sich auch weiterhin möglichst viele Ärzt:innen und medizinische Fachkräfte dafür entscheiden, ihre Zuwendungen offenzulegen. Denn die Zusammenarbeit zwischen forschenden Pharmaunternehmen und medizinischen Fachkreisen ist eine wichtige Voraussetzung für medizinischen Fortschritt und die Verbesserung der Versorgung von Patient:innen.
Nach dieser Methodik geht J&J vor
Die Offenlegungspflicht gilt erstmals für das Jahr 2015. Wir legen alle Zahlungen und geldwerten Leistungen ab dem 1. Januar 2015 offen. Leistungen vor diesem Stichtag werden nicht offengelegt.
- Wir veröffentlichen Dienstleistungshonorare und Auslagenerstattung an Healthcare Professionals (HCPs, Angehörige der medizinischen Fachkreise), Spenden, Unterstützungen und Sponsorings für das Kalenderjahr, in dem die Zahlung oder Erstattung gemäß unseren Finanzsystemen tatsächlich erfolgt ist.
- Geldwerte Leistungen mit Bezug auf Reisen (z. B. Flugtickets), Unterbringung (z. B. Hotelkosten) und Anmeldegebühren veröffentlichen wir zu dem Kalenderjahr, in dem die Veranstaltung stattgefunden hat.
- Wurden Zahlungen über Dritte geleistet, gilt das Datum unserer Zahlung an die entsprechenden Dritten als Stichtag für die Zuordnung der Zahlung zu einem Kalenderjahr.
Nicht wünschenswert, aber möglich: Verzögerung der Offenlegung
Obwohl wir um eine effiziente und rasche Bearbeitung bemüht sind, ist nicht auszuschließen, dass Informationen zu Zahlungen erst nach dem Veröffentlichungsdatum zur Verfügung stehen. Wir gehen in diesem Fall von einer Ausnahme aus und monitorieren derartige Situationen. Im Falle von signifikanten Änderungen zur ursprünglichen Veröffentlichung publizieren wir eine Quartalskorrektur.
Sonderfall: Mehrjährige Verträge
Bei mehrjährigen Verträgen ist das Teilzahlungsverfahren üblich. Das heißt, der Gesamtbetrag der geldwerten Leistung wird über die Laufzeit in mehreren separaten Teilbeträgen ausgezahlt. Jede dieser Zahlungen wird für das Kalenderjahr veröffentlicht, in dem wir laut unserem Finanzsystem die Zahlung oder Erstattung tatsächlich geleistet haben.
Fragen und Antworten zur Offenlegung:
Alle geldwerten Leistungen für Dienstleistungen oder Produkte (z. B. Flugticket, Hotelzimmer) werden brutto veröffentlicht, bei Mehrwertsteuerpflicht also inklusive Mehrwertsteuer (und Trinkgeldern).
Die Offenlegung der als geldwerte Leistungen gemeldeten Beträge sollte nicht für Umsatzsteuer-/Steuererklärungen verwendet werden.
Ursprünglich in Fremdwährung ausbezahlte geldwerte Leistungen werden in die Landeswährung umgerechnet. Angabe der Umrechnungskurse erfolgt auf Einzelfallbasis.
Gemäß Datenschutzgesetz müssen HCPs ihre Zustimmung zu einer namentlichen Veröffentlichung erteilen. Liegt diese Zustimmung nicht vor, erfolgt eine kumulative Offenlegung.
Bei geldwerten Leistungen für Forschung & Entwicklung handelt es sich um geldwerte Leistungen, die zu folgenden Zwecken an HCPs/HCOs ausgeschüttet werden: Planung oder Durchführung von (i) nicht klinischen Studien (gem. OECD-Grundsätzen der Good Laboratory Practice); (ii) klinischen Studien (gem. der Richtlinie 2001/20/EC); oder (iii) nicht interventionellen, prospektiven Studien, bei denen speziell für die Studie Daten von Patient:innen erhoben werden, und zwar entweder im Auftrag einzelner HCPs oder von Gruppen von HCPs (Abschnitt 15.01 des Kodex Fachkreise).
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Die gemäß EFPIA-Vorschriften erfolgte Veröffentlichung von geldwerten Leistungen dient ausschließlich der Erfüllung von EFPIA-Meldevorschriften. Die Informationen dürfen nicht als Belege für Steuererklärungen oder Ähnliches verwendet werden.