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      1. Germany /
      2. Wie wir arbeiten/
      3. Transparenz/
      4. Offenlegung

      Begründung und Methodik der Offenlegung von Zuwendungen

      Eine Frau zeigt einem Kollegen etwas am Computerbildschirm auf ihrem Schreibtisch.
      Wir bei Johnson & Johnson haben eine Vision: eine Welt, in der Krankheiten der Vergangenheit angehören. Diese Vision können wir nur in Zusammenarbeit mit Ärzt:innen, Forschenden, Kliniken, anderem medizinischen Fachpersonal und Gesundheitseinrichtungen erreichen. Wir brauchen ihren Blick in die Praxis, um die richtigen Medikamente zu entwickeln und weiterzuentwickeln.

      Dieser Austausch mit medizinischen Fachkreisen ist für uns sehr wichtig, bedeutet für diese aber natürlich auch Aufwand. Für uns ist es selbstverständlich, dass sie für diesen Aufwand fair vergütet werden. Dabei geht es beispielweise um Honorare für Beratungsleistungen oder Fortbildungsbeihilfen. Wir respektieren die Unabhängigkeit der Ärzt:innen und aller Akteur:innen des Gesundheitssystems. Deshalb halten wir es für wichtig und richtig, dass diese Zuwendungen öffentlich nachvollziehbar sind. Um Transparenz zu schaffen, folgen wir dem EFPIA (European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations) Kodex für die Offenlegung von Zuwendungen der pharmazeutischen Industrie an medizinische Fachkreise (Code of Practice). Ebenso verpflichten wir uns dem Transparenzkodex des Vereins Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e. V. (FSA).

      So arbeiten wir transparent mit anderen Akteur:innen des Gesundheitswesens zusammen

      Seit 2016 veröffentlicht Johnson & Johnson jährlich alle an Mitglieder der medizinischen Fachkreise geleisteten Zuwendungen. Darunter fallen zum Beispiel die finanzielle Unterstützung für den Besuch von Fachtagungen, Honorare für Dienstleistungen und Fortbildungsbeihilfen für Gesundheitseinrichtungen. Die Offenlegung dieser Zuwendungen erfolgt nur, wenn deren Empfänger:innen, also die Mitglieder der Fachkreise, dem zustimmen. Johnson & Johnson hofft sehr, dass sich auch weiterhin möglichst viele Ärzt:innen und medizinische Fachkräfte dafür entscheiden, ihre Zuwendungen offenzulegen. Denn die Zusammenarbeit zwischen forschenden Pharmaunternehmen und medizinischen Fachkreisen ist eine wichtige Voraussetzung für medizinischen Fortschritt und die Verbesserung der Versorgung von Patient:innen.

      Nach dieser Methodik geht J&J vor

      Die Offenlegungspflicht gilt erstmals für das Jahr 2015. Wir legen alle Zahlungen und geldwerten Leistungen ab dem 1. Januar 2015 offen. Leistungen vor diesem Stichtag werden nicht offengelegt.

      • Wir veröffentlichen Dienstleistungshonorare und Auslagenerstattung an Healthcare Professionals (HCPs, Angehörige der medizinischen Fachkreise), Spenden, Unterstützungen und Sponsorings für das Kalenderjahr, in dem die Zahlung oder Erstattung gemäß unseren Finanzsystemen tatsächlich erfolgt ist.
      • Geldwerte Leistungen mit Bezug auf Reisen (z. B. Flugtickets), Unterbringung (z. B. Hotelkosten) und Anmeldegebühren veröffentlichen wir zu dem Kalenderjahr, in dem die Veranstaltung stattgefunden hat.
      • Wurden Zahlungen über Dritte geleistet, gilt das Datum unserer Zahlung an die entsprechenden Dritten als Stichtag für die Zuordnung der Zahlung zu einem Kalenderjahr.

      Nicht wünschenswert, aber möglich: Verzögerung der Offenlegung

      Obwohl wir um eine effiziente und rasche Bearbeitung bemüht sind, ist nicht auszuschließen, dass Informationen zu Zahlungen erst nach dem Veröffentlichungsdatum zur Verfügung stehen. Wir gehen in diesem Fall von einer Ausnahme aus und monitorieren derartige Situationen. Im Falle von signifikanten Änderungen zur ursprünglichen Veröffentlichung publizieren wir eine Quartalskorrektur.

      Sonderfall: Mehrjährige Verträge

      Bei mehrjährigen Verträgen ist das Teilzahlungsverfahren üblich. Das heißt, der Gesamtbetrag der geldwerten Leistung wird über die Laufzeit in mehreren separaten Teilbeträgen ausgezahlt. Jede dieser Zahlungen wird für das Kalenderjahr veröffentlicht, in dem wir laut unserem Finanzsystem die Zahlung oder Erstattung tatsächlich geleistet haben.

      Fragen und Antworten zur Offenlegung:

      Weist der Bericht auch Mehrwertsteuer und/oder Quellensteuer aus?
      Alle Zahlungen (z. B. Honorare, Spenden, Beihilfen, Sponsorings) werden ohne Mehrwertsteuer veröffentlicht. Quellensteuern (im Falle der Steuerpflicht) werden angegeben, unabhängig davon, ob sie direkt an die Finanzbehörden abgeführt wurden oder nicht.

      Alle geldwerten Leistungen für Dienstleistungen oder Produkte (z. B. Flugticket, Hotelzimmer) werden brutto veröffentlicht, bei Mehrwertsteuerpflicht also inklusive Mehrwertsteuer (und Trinkgeldern).

      Die Offenlegung der als geldwerte Leistungen gemeldeten Beträge sollte nicht für Umsatzsteuer-/Steuererklärungen verwendet werden.
      In welcher Währung werden die Zahlungen ausgewiesen?
      Wir weisen alle geldwerten Leistungen in der Währung des Landes aus, in dem die Offenlegung erfolgt.

      Ursprünglich in Fremdwährung ausbezahlte geldwerte Leistungen werden in die Landeswährung umgerechnet. Angabe der Umrechnungskurse erfolgt auf Einzelfallbasis.
      Werden auch geldwerte Leistungen von nicht im EFPIA-Raum (European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations) ansässigen J&J Gesellschaften offengelegt?
      Alle geldwerten Leistungen an HCPs oder Healthcare Organisations (HCOs, Organisationen des Gesundheitswesens) aus Ländern im Geltungsbereich des EFPIA-Kodex zur Offenlegung werden im jeweiligen Heimatland veröffentlicht, unabhängig davon, welche J&J Gesellschaft die geldwerte Leistung veranlasst und/oder ausgeschüttet hat.
      Wie erfolgt die Offenlegung bei anteiliger Kongressteilnahme oder Stornierung?
      Nur die Kosten für die anteilige Teilnahme werden offengelegt. Stornierungskosten im Vorfeld der Veranstaltung werden nicht offengelegt, da sie keine geldwerte Leistung an die Empfänger:innen darstellen.
      Wie werden in Dienstleistungs- oder Berater:innen-Verträgen vereinbarte Spesen offengelegt?
      Erbringen HCPs eine Dienstleistung oder sind sie als Berater:innen tätig, werden übernommene Kosten für Reise, Übernachtung sowie alle von den HCPs verauslagten und gemäß Vertrag zu erstattenden Kosten unter der hierfür bestimmten Rubrik („Vertraglich vereinbarte Nebenkosten einschließlich Reise- und Übernachtungskosten“) veröffentlicht.
      Wie erfolgt die Offenlegung bei Zuwendung von geldwerten Leistungen an bzw. über Dritte?
      Werden HCPs über eine HCO beauftragt und bezahlt, bei der sie angestellt sind, veröffentlichen wir die geldwerte Leistung (Dienstleistungshonorar) unter dem Namen der empfangenden HCO. Alle personenbezogenen Kosten für Reise und Übernachtung veröffentlichen wir unter den Namen der HCPs, sofern vertraglich nichts Anderes vereinbart ist.
      Worauf bezieht sich der Abschnitt „zusammengefasst (aggregiert)“ im Offenlegungsformular?
      Im Abschnitt „HCPs zusammengefasst (aggregiert)“ des Offenlegungsformulars werden die Gesamtkosten pro Kostenart der vergüteten geldwerten Leistungen an HCPs eingetragen, die einer namentlichen Veröffentlichung nicht zugestimmt haben.

      Gemäß Datenschutzgesetz müssen HCPs ihre Zustimmung zu einer namentlichen Veröffentlichung erteilen. Liegt diese Zustimmung nicht vor, erfolgt eine kumulative Offenlegung.
      Welche Adresse erscheint im Bericht?
      Angegeben wird jeweils die aktuelle, zum Berichtszeitpunkt in unserer Datenbank gespeicherte Geschäftsadresse der HCPs/HCOs.
      Werden auch über Vertriebsgesellschaften oder Händler:innen laufende Aktivitäten offengelegt?
      Geldwerte Leistungen, die Vertriebsgesellschaften oder Händler:innen nicht im Namen oder auf Anweisung einer J&J Gesellschaft vergüten, müssen von den Vertriebsgesellschaften oder Händler:innen offengelegt werden, nicht von der J&J Gesellschaft.
      Wie werden geldwerte Leistungen für Forschung & Entwicklung offengelegt?
      Wir veröffentlichen alle an HCPs/HCOs für Forschung & Entwicklung ausgeschütteten geldwerten Leistungen als Gesamtsumme, aufgeschlüsselt nach Ländern. Das bedeutet, dass gemäß den EFPIA-Bestimmungen zur Offenlegung von geldwerten Leistungen für Forschung & Entwicklung keine namentliche Veröffentlichung erfolgt.

      Bei geldwerten Leistungen für Forschung & Entwicklung handelt es sich um geldwerte Leistungen, die zu folgenden Zwecken an HCPs/HCOs ausgeschüttet werden: Planung oder Durchführung von (i) nicht klinischen Studien (gem. OECD-Grundsätzen der Good Laboratory Practice); (ii) klinischen Studien (gem. der Richtlinie 2001/20/EC); oder (iii) nicht interventionellen, prospektiven Studien, bei denen speziell für die Studie Daten von Patient:innen erhoben werden, und zwar entweder im Auftrag einzelner HCPs oder von Gruppen von HCPs (Abschnitt 15.01 des Kodex Fachkreise).
      Haftungsausschluss
      Zur Erfassung der für die Offenlegung einschlägigen Daten nutzen wir eine Kombination aus automatisierten Systemen, standardisierten Abläufen und manueller Dateneingabe, die intern oder extern erfolgt. Die vorstehenden Angaben entsprechen unserer Auffassung nach in größtmöglichem Umfang den Vorschriften des EFPIA Code of Practice zur Offenlegung von Zuwendungen der pharmazeutischen Industrie an medizinische Fachkreise. Sollten wir, entgegen unseren Bemühungen um korrekte Offenlegung, dennoch unvollständige oder inkorrekte Informationen veröffentlicht haben, werden wir dies entsprechend prüfen und unrichtige Informationen korrigieren.

      Die gemäß EFPIA-Vorschriften erfolgte Veröffentlichung von geldwerten Leistungen dient ausschließlich der Erfüllung von EFPIA-Meldevorschriften. Die Informationen dürfen nicht als Belege für Steuererklärungen oder Ähnliches verwendet werden.
      EM-170937